Anmerkung: Dieser Gastbeitrag wurde von den Rechtsanwälten Selbmann & Bergert bereitgestellt.
Das neue Semester hat begonnen und wieder einmal strömen tausende junger Menschen an die deutschen Hochschulen. Egal ob Geisteswissenschaften, Mathematik oder Forstwirtschaft, das Studienangebot ist groß und die Auswahl oft nur durch den eigenen Numerus Clausus beschränkt. Dieser hat leider viel zu oft Auswirkungen auf den Weg, den man in Zukunft einschlagen wird.
Zu den Studiengängen mit dem größten Andrang zählen Medizin, Psychologie und Tiermedizin. Bewirbt man sich auf diese Studiengänge, hat man oft nur mit sehr guten Noten eine reelle Chance auf den gewünschten Studienplatz. In den meisten Fällen sind jedoch auch diese nicht ausreichend, da zu wenige Studienplätze in diesen Fachrichtungen zur Verfügung stehen.
Ein Mittel, um doch noch den gewünschten Studienplatz zu erhalten, ist die Studienplatzklage. Doch wie genau funktioniert diese eigentlich und warum hat sie in vielen Fällen Erfolg? Alle deutschen Hochschulen sind vom Gesetz her verpflichtet, so viele Studienplätze zur Verfügung zu stellen, wie es ihre Auslastungskapazität zu lässt. Diese Zahlen werden jedes Jahr neu berechnet.
An diese Stelle setzt die Studienplatzklage an. Mit Hilfe eines gerichtlichen Verfahrens werden weitere Studienplätze erwirkt, indem die Auslastungskapazität der Hochschule noch einmal neu berechnet wird. Damit die Studienplatzklage von Erfolg gekrönt ist, sollte man auf eine erfahrene Kanzlei setzen. Diese hilft bei der Bewältigung der zahlreichen Hürden auf dem Weg zum Traumstudium.
Am Anfang aller Bemühungen steht die selbstständige Bewerbung auf den Studienplatz der Wahl. Darüber hinaus hilft die Kanzlei dabei, ein Schreiben zu verfassen, indem man sich ausdrücklich auf einen Studienplatz außerhalb der Kapazitäten bewirbt. Werden im nächsten Schritt nun beiden Bewerbungen von der Hochschule abgelehnt, folgt durch einen Antrag auf den Erlass einer einstweiligen Anordnung der Gang vor das Gericht.
Gericht und Kanzlei werden nun damit betraut, die Berechnungen der Auslastungskapazität der Hochschule erneut zu überprüfen. Hier stellt sich im günstigsten Fall heraus, dass die Universität doch noch einige freie Plätze zur Verfügung hat, die nun vom Gericht im Schnellverfahren verteilt werden.
Der positive Ausgang einer Studienplatzklage ist also durchaus möglich. Hier sollte man sich jedoch eine Kanzlei suchen, die in allen Belangen unterstützend zur Seite steht und nützliche Tipps geben kann. Dann steht einem erfolgreichen Start ins Studium nichts mehr im Wege.
Mehr zu diesem Thema erfahren Sie unter www.studienplatz-klage.de.
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